Die Bildung und der Verkauf von Wohnungs- oder Teileigentum setzen laut Gesetz voraus, dass eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit vorliegt. Erst durch diesen Nachweis kann rechtlich eigenständiges Eigentum entstehen.
Wir erstellen Abgeschlossenheitserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für Bauherren und Eigentümer in

Bad Krozingen

Staufen

Freiburg

und im gesamten Markgräflerland

Von der Prüfung der baulichen Voraussetzungen bis zur Erstellung der erforderlichen Pläne und Unterlagen begleiten wir Sie zuverlässig bis zur Einreichung bei der zuständigen Behörde.